Förderfähige Maßnahmen zur Rückgewinnung von Pflegefachkräften
Professionelle Karriereseiten, Imagefilme und Fotoproduktionen zur strukturellen Verbesserung der Außendarstellung Ihrer Einrichtung – förderfähig nach § 8 Abs. 7 SGB XI
- Gezielte Nutzung der Fördermittel für Maßnahmen zur Pflegerückgewinnung (Förderzeitraum 2019 bis 2030)
- Maximale Ausschöpfung des Zuschusses der Pflegeversicherung von bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung durch spezialisierte Dienstleistungen
- Vollständige Entlastung bei der Antragstellung durch fachgerechte Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen
- Der Projektstart erfolgt unmittelbar nach Erhalt der Förderzusage Ihrer Pflegekasse
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