Förderfähige Maßnahmen zur Rückgewinnung von Pflegefachkräften

Professionelle Karriereseiten, Imagefilme und Fotoproduktionen zur strukturellen Verbesserung der Außendarstellung Ihrer Einrichtung – förderfähig nach § 8 Abs. 7 SGB XI

Sie suchen direngend Pflegefachkräfte?
Wir helfen Ihnen bei der Rückgewinnung qualifizieter Mitarbeiter!

Dauerhaft unbesetzte Stellen belasten das Bestandspersonal

Dauerhafter Personalfehlbestand ist mehr als eine Lücke im Dienstplan. Er bedeutet anhaltende Mehrbelastung für die verbleibenden Fachkräfte, steigende Krankheitsquoten und wachsenden Druck auf die Pflegequalität. Wenn Arbeitszeit und Familienzeit dauerhaft in Konflikt geraten, steigt das Risiko, dass qualifizierte Fachkräfte den Beruf verlassen oder die Einrichtung wechseln.

Die strukturelle Verbesserung der digitalen Außendarstellung – die glaubwürdige Kommunikation verbesserter Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – ist ein anerkannter und förderfähiger Weg, diesem Prozess entgegenzuwirken. Der bürokratische Aufwand für die Antragstellung ist dabei häufig die letzte Hürde vor notwendigen Veränderungen. Genau diesen Aufwand übernehmen wir für Sie.

Staatliche Fördermittel für strukturelle Verbesserungen der Außendarstellung nutzen

Wir unterstützen Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung förderfähiger Maßnahmen nach § 8 Abs. 7 SGB XI: die professionelle Erstellung von Karriereseiten sowie hochwertiger Foto- und Videoproduktionen, die zeigen, was ehemalige und potenzielle Pflegefachkräfte heute nachweislich überzeugt – verbesserte Arbeitsbedingungen, verlässliche Dienstplangestaltung, ein starkes Kollegium und eine gelebte Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir begleiten Sie dabei vollumfänglich: von der fachgerechten Vorbereitung aller Antragsunterlagen über die Bewilligung durch Ihre Pflegekasse bis zur finalen Liveschaltung Ihrer neuen digitalen Präsenz.

Ist Ihre Einrichtung förderfähig?

Um diese Förderung beanspruchen zu können, muss Ihre Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihre Einrichtung nach § 72 SGB XI zugelassen sein. Voraussetzung ist ein gültiger Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen. Diese Zulassung bildet die rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme der Fördermittel nach § 8 Abs. 7 SGB XI für Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Außendarstellung und zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs. Wir prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen direkt im ersten Gespräch.

Ihre Situation:

Mit uns:

Das können Sie fördern lassen

Digitale Karriereseite zur Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes

Wir entwickeln für Ihre Einrichtung eine professionelle Karriereseite, die verbesserte Arbeitsbedingungen, gelebte Teamkultur und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf authentisch sichtbar macht. Diese digitalen Informationssysteme dienen konkret der strukturellen Pflegerückgewinnung – sie zeigen glaubwürdig und nachvollziehbar: Ein Wiedereinstieg ist hier willkommen und mit Familie gut vereinbar. Leistungsträger wie DAK und AOK bestätigen den unmittelbaren förderbezogenen Nutzen solcher Maßnahmen.

Fotoshooting

Authentische Aufnahmen machen Ihren Arbeitsalltag greifbar und glaubwürdig. Wir produzieren professionelle Fotos Ihres Teams und Ihrer Einrichtung – für eine vertrauensbildende Außendarstellung, die das tatsächlich gelebte Arbeitsumfeld zeigt und Hemmschwellen gegenüber einem Wiedereinstieg abbaut.

Imagefilme zur Darstellung verbesserter Arbeitsbedingungen

Professionelle Videoproduktionen machen sichtbar, was schriftliche Texte allein nicht leisten können: die gelebte Teamkultur, familienfreundliche Dienstplangestaltung und das moderne Arbeitsumfeld Ihrer Einrichtung. Wir setzen dabei Ihre eigenen Mitarbeitenden ins Bild – sie berichten selbst, zeigen den echten Arbeitsalltag und lassen auch ihre Familien zu Wort kommen. So entstehen emotionale, vertrauensvolle Medienproduktionen, die Identifikation schaffen und die Attraktivität des Berufsbildes authentisch vermitteln.

Printmedien

Ergänzend zu den digitalen Maßnahmen gestalten wir professionelle Printmaterialien – Broschüren, Flyer oder Anzeigen – die Ihre Einrichtung und das Berufsbild der Pflege auch im analogen Raum informativ und attraktiv darstellen.

Wir beraten Sie offen und transparent – ohne Druck, ohne Verpflichtungen.

Als spezialisierter Dienstleister für förderfähige Strukturmaßnahmen in der Pflegebranche kennen wir die Anforderungen der Förderstellen und entwickeln unsere Leistungen fortlaufend weiter. Unsere Arbeit beginnt mit einer ehrlichen, sachlichen Bedarfsanalyse – und endet erst, wenn Ihr Projekt erfolgreich abgeschlossen ist.

Weitere Lösungen für Ihre Pflegeeinrichtung

Neben förderfähigen Strukturmaßnahmen bieten wir weitere Leistungen, die Ihr Pflegeunternehmen digital stärken.

Barrierefreiheit nach BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites verpflichtend. Durch unsere barrierefreien Websites unterstützen wir Sie dabei, Ihre Einrichtung im Netz nachhaltig für alle Menschen nutzerfreundlicher zu machen. Sichern Sie sich Ihren neuen Webauftritt: Technisch geprüft, barrierefrei und sicher.

Starke Websites: Ihr digitales Aushängeschild!

Wir entwickeln moderne, ansprechende und leistungsstarke Websites, die gezielt Fachkräfte ansprechen. Optimiert für mobile Endgeräte, suchmaschinenfreundlich und mit überzeugendem Design, das Bewerber anspricht.

SEO: Endlich Regional sichtbar werden!

Steigern Sie Ihre regionale Sichtbarkeit und werden Sie dort gefunden, wo potenzielle Mitarbeiter und Kunden nach Ihnen suchen. Mit gezielten SEO-Maßnahmen verbessern wir Ihr Google-Ranking, optimieren Ihre Website für Suchmaschinen und sorgen dafür, dass Ihr Pflegeunternehmen online präsent ist

TRANSPARENZ.
wird bei uns groß geschrieben.

Wir setzen auf klare Kommunikation und offene Prozesse. Durch eine transparente Bedarfsanalyse und datengestützte Empfehlungen helfen wir Ihnen, fundierte Entscheidungen für Ihr Pflegeunternehmen zu treffen.

So könnte Ihre Karriereseite aussehen

Alle Fragen zu förderfähigen Strukturmaßnahmen für Pflegeeinrichtungen

  • Was sind förderfähige Maßnahmen nach § 8 Abs. 7 SGB XI?
    § 8 Abs. 7 SGB XI ermöglicht Pflegeeinrichtungen die Inanspruchnahme von Fördermitteln für Maßnahmen zur Pflegerückgewinnung und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Dazu zählen insbesondere digitale Informationssysteme wie Karriereseiten sowie professionelle Medienproduktionen, die verbesserte Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf glaubwürdig kommunizieren.
  • Welche Maßnahmen unterstützen die strukturelle Verbesserung der Außendarstellung?
    Wirksame Maßnahmen umfassen den Aufbau professioneller Karriereseiten mit authentischen Einblicken in Arbeitsalltag und Unternehmenskultur, hochwertige Foto- und Videoproduktionen, die verbesserte Arbeitsbedingungen sichtbar machen, sowie die regionale digitale Sichtbarkeit über Suchmaschinen – mit dem Ziel, das Berufsbild der Pflege glaubwürdig und attraktiv darzustellen.
  • Wie kann die strukturelle Stabilisierung der Personalplanung unterstützt werden?
    Die glaubwürdige Darstellung eines modernen, familienfreundlichen Arbeitsumfelds ist ein zentraler Baustein, um Pflegefachkräfte für eine Rückkehr in den Beruf oder einen Wechsel der Einrichtung zu gewinnen. Durch förderfähige Maßnahmen werden diese strukturellen Verbesserungen sichtbar – und damit dauerhaft wirksam.
  • Warum ist die Digitalisierung der Außendarstellung für Pflegeeinrichtungen wichtig?
    Pflegefachkräfte informieren sich heute vorwiegend über digitale Kanäle über potenzielle Arbeitgeber. Eine professionelle, authentische digitale Präsenz schafft Vertrauen, vermittelt gelebte Unternehmenskultur und macht strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Interessierte nachvollziehbar und zugänglich.
  • Welche digitalen Informationssysteme sind für die Pflegerückgewinnung besonders geeignet?
    Besonders wirksam sind professionelle Karriereseiten, die Teamkultur, Dienstplangestaltung und familienfreundliche Rahmenbedingungen zeigen, ergänzt durch Imagefilme und Fotoproduktionen. Diese Medien bauen Hemmschwellen gegenüber einem Wiedereinstieg ab, schaffen Identifikation und machen deutlich: Ein Wiedereinstieg ist willkommen und mit Familie gut vereinbar.
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Maßnahmen zur Pflegerückgewinnung?
    Nach § 8 Abs. 7 SGB XI stehen Pflegeeinrichtungen Fördermittel von bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung für Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Außendarstellung und zur Pflegerückgewinnung zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation der passenden Programme und der Vorbereitung aller notwendigen Antragsunterlagen für Ihre Pflegekasse.
  • Wie gelingt eine nachhaltige Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs?
    Nachhaltige Attraktivität entsteht durch die glaubwürdige Kombination aus tatsächlich verbesserten Arbeitsbedingungen und deren professioneller, authentischer Kommunikation nach außen. Dazu gehören eine überzeugende digitale Präsenz, positive Einblicke in den Arbeitsalltag aus Sicht des Teams sowie klare Informationen zu Arbeitszeitmodellen, Vereinbarkeitsangeboten und Entwicklungsmöglichkeiten.
  • Wie kann ich als Pflegeeinrichtung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser kommunizieren?
    Am wirkungsvollsten gelingt das durch authentische Medienproduktionen, in denen Mitarbeitende selbst zu Wort kommen und ihren Alltag zeigen. Professionelle Videos und Fotos, die verlässliche Dienstplangestaltung, planbare Freizeit und ein unterstützendes Kollegium zeigen, schaffen Vertrauen – auch bei Pflegefachkräften, die eine Rückkehr in die Einrichtungspflege ernsthaft in Betracht ziehen.

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